Sperren, löschen und noch mehr

10 Tipps bei Smartphone-Verlust

von Andrea KönigMichael Eckert, 20.11.2011 (aktualisiert)
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Aufmacher
Wenn das Smartphone oder Handy gestohlen oder verloren wird, muss man schnell handeln. Der Branchenverband Bitkom hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt, damit sich der persönliche und finanzielle Schaden in Grenzen hält.
Das mobile Internet erobert dank leistungsfähiger Geräte, günstiger Datentarife und attraktiver Anwendungen den Massenmarkt. Schon 2010 besaß bereits jeder fünfte Handybenutzer ein Smartphone, eine beträchtliche Menge.
Inzwischen gibt es in Deutschland über 110 Millionen Mobilfunkverträge. Damit kommen auf jeden Bürger im Schnitt etwa 1,3 Mobiltelefonanschlüsse. Wie unentbehrlich das Handy oder Smartphone geworden ist, bemerkt man häufig erst dann, wenn das Gerät verloren geht oder gestohlen wird. Oft befinden sich auf dem Smartphone persönliche oder gar geschäftliche Informationen. Der Branchenverband Bitkom gibt Tipps, damit der Smartphone-Verlust nicht zum persönlichen oder geschäftlichen Supergau wird.
Immer beliebter: Der Absatz von Smartphones wird in Deutschland im Jahr 2011 um 39 Prozent auf 10 Millionen Stück zulegen.(Quelle: Bitkom)
Immer beliebter: Der Absatz von Smartphones wird in Deutschland im Jahr 2011 um 39 Prozent auf 10 Millionen Stück zulegen.(Quelle: Bitkom)
Immer beliebter: Der Absatz von Smartphones wird in Deutschland im Jahr 2011 um 39 Prozent auf 10 Millionen Stück zulegen.(Quelle: Bitkom)
Foto: BITKOM

Sofortmaßnahmen

Als erstes gilt: Ruhe bewahren und ein paar einfache Regeln befolgen.

1. Zuerst das eigene Smartphone anrufen

Als erstes sollte man das vermisste Handy anrufen. Vielleicht klingelt das Gerät in einer anderen Jacke und die ganze Aufregung war umsonst. Sollte das Samrtphone verloren gegangen sein, besteht so außerdem die Chance, dass ein ehrlicher Finder das Gespräch entgegennimmt. Dann kann man direkt einen Übergabe-Termin vereinbaren.

2. Das Smartphone per Bluetooth suchen

Falls der Rufton des Smartphones auf lautlos eingestellt ist, bringt der Anruf den Suchenden nicht weiter. In diesem Fall könnte eine Suche per Bluetooth-Funkverbindung weiterhelfen. Mit einem Computer, der über Bluetooth verfügt, durchsucht man die Umgebung nach weiteren Bluetooth-Geräten. Erscheint das Smartphone, kann es nur wenige Meter entfernt sein. Diese Suche funktioniert allerdings nur, wenn Bluetooth beim Smartphone aktiviert ist.

3. SIM-Karte sofort sperren lassen

Falls die ersten beiden Versuche fehlschlagen, lassen Sie die SIM-Karte Ihres Smartphones sofort sperren. Dann können Unbefugte nicht über Ihren Anschluss telefonieren. Die Maßnahme kann zudem Ärger ersparen, denn Diebe könnten das Telefon auch für kriminelle Zwecke verwenden.
Die Mobilfunkanbieter haben für das Sperren der SIM-Karte Service-Rufnummern eingerichtet. Diese Nummern findet man etwa auf der Internetseite der Anbieter oder in den Vertragsunterlagen. Man kann seine Karte auch über das Online-Kundenportal selbst sperren.
Zum Sperren benötigt man meist die folgenden Angaben: Handyrufnummer, SIM-Kartenrufnummer, Kundennummer und Kundenkennwort. Es ist ratsam, die notwendigen Daten aus den Vertragsunterlagen zu notieren und für den Notfall griffbereit zu halten. Die SIM-Kartennummer ist ebenfalls auf der SIM-Karte vermerkt, die im Smartphone steckt.

4. Tracking-Funktion nutzen

Einige Hersteller haben Ihre Handys und Smartphones mit einer Funktion ausgestattet, die zumindest die Chance auf ein "Wiederfinden" erhöht - aber nur wenn man sie vorher aktiviert hat. Bei Samsung-Smartphones wie dem Galaxy S I9000 nennt sich das beispielsweise uTrack. Geht das Handy verloren und ein "Finder" steckt seine eigene SIM-Karte ein, schickt das Gerät sofort automatisch die Handy- und die IMEI-Nummer der neuen SIM-Karte an eine vorher festgelegte Telefonnummer. Die IMEI-Nummer ist eine eindeutige 15-stellige Seriennummer, mit der jedes GSM- oder UMTS-Handy identifiziert werden kann. Ist die IMEI-Nummer bekannt, kann der Netzbetreiber das Smartphone sperren. Mit der gesendeten Handy-Nummer lässt sich das der neue "Besitzer" möglicherweise identifizieren.
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