Gesetzliche Anforderungen an Geschäfts-E-Mails
Geschäfts-E-Mails unterliegen den gleichen gesetzlichen Anforderungen wie Geschäftsbriefe. Seit dem 16.11.2006 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister in Kraft getreten und hat damit die gesetzlichen Anforderungen an Geschäftsbriefe verschärft.
Vereinfacht gesagt müssen damit seit Jahresbeginn Firmen und Unternehmer ihre Geschäftsbriefe, unabhängig ob "analog" oder digital, mit Angaben aus dem Handelsregister ergänzen, so wie es bislang nur für GmbHs und AGs galt.
Unterlässt ein Unternehmer diese Anpassung, kann dies für ihn sowohl ein Ordnungsgeld wegen des Gesetzesverstoßes in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro wie auch teure Abmahnungen von Mitbewerbern zur Folge haben, falls er durch die Versendung seines Geschäftsbriefes einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begeht.
Weiterführende Informationen finden Sie außerdem in diesem Beitrag Neue Pflichtangaben für geschäftliche E-Mails.