Auf richtige Formulierungen achten

Karrierefalle Arbeitszeugnis

Ein Zeugnis kann Türen öffnen oder den beruflichen Aufstieg verbauen. Beschäftigte können den Inhalt ihres Arbeitszeugnisses durchaus beeinflussen. Allerdings sollte man mit dem Einfordern seines Zeugnisses beim alten Arbeitgeber nicht zu lange warten.

Drei Monate nach seinem Jobwechsel stellt Hubert H. fest, dass er noch kein Zeugnis erhalten hat. Er wusste nicht, dass Arbeitnehmer das Zeugnis selbst anfordern müssen - am besten nachweisbar schriftlich mit dem Wunsch nach einem "qualifizierten Arbeitszeugnis". Ist im Arbeitsvertrag keine Frist genannt, gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Bis dahin kann Hubert H. grundsätzlich ein qualifiziertes Zeugnis fordern. Will er aber sein Zeugnis geändert, ergänzt oder berichtigt haben ("Berichtigungsanspruch"), muss er sich binnen sechs bis zehn Monaten bei seiner alten Firma melden. Sonst kann diese davon ausgehen, "dass keine Ansprüche geltend gemacht werden".

Eine Bilanz der Erfolge

Mitarbeiter haben auch viele Möglichkeiten, den Inhalt des Zeugnisses zu beeinflussen. "Personaler verwenden oft Textbausteine aus Standardprogrammen und setzen das Zeugnis je nach Qualifikation, Aufgabenspektrum und Hierarchieebene nach einer Notenskala wie ein Puzzle zusammen", verrät Arbeitsrechtler Robert Mudter, der in Frankfurt am Main eine Kanzlei für Arbeitsrecht führt.

Rechtsanwalt Robert Mudter: "Personaler verwenden oft Textbausteine."
Rechtsanwalt Robert Mudter: "Personaler verwenden oft Textbausteine."
Foto: Mudter Robert

Textbausteine mit allgemein gültigen Formulierungen helfen aber nicht weiter, ihnen fehlt die individuelle Note. Die Leistung muss so genau beschrieben sein, dass sich der künftige Arbeitgeber ein genaues Bild machen kann. Im Fall von Hubert H., der lange im Vertrieb eines internationalen TK-Unternehmens beschäftigt war, stellte sich die Frage, ob seine Umsatzerfolge im Zeugnis exakt benannt werden können.

"Viele Bewerber fragen nach ihren Erfolgen erst dann, wenn sie ein Vorstellungsgespräch vorbereiten oder ein Arbeitszeugnis brauchen", weiß Wolfgang Wagner von der Beratung Bewerber Consult. Besser sei es, fortlaufend eine "Jobbilanz" zu erstellen, die Erfolge auflistet und zeigt, wie diese erreicht wurden. Dank dieser Jobbilanz konnte auch Hubert H. im Gespräch mit seinem alten Chef seine Erfolge belegen und erhielt ein detailliertes Zeugnis.

Quelle Teaserbild: eyezoom1000, Fotolia