Gericht sieht keine Diskriminierung: Gestaffelte Kündigungsfristen sind erlaubt

Grundsätzlich verlängern sich für eine Kündigung durch den Arbeitgeber die Kündigungsfristen mit der zunehmenden Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Grundsätzlich verlängern sich für eine Kündigung durch den Arbeitgeber die Kündigungsfristen mit der zunehmenden Dauer des Arbeitsverhältnisses.

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