Home-Office und Co.: Job in der Wohnung ausüben – ist das erlaubt?

Wer zu Hause am Computer arbeitet oder Telefonate erledigt, hat keinen Grund, den Ärger seines Vermieters zu befürchten. Entscheidend ist, dass die berufliche Tätigkeit des Mieters nicht nach außen hin in Erscheinung tritt.

Wer zu Hause am Computer arbeitet oder Telefonate erledigt, hat keinen Grund, den Ärger seines Vermieters zu befürchten. Entscheidend ist, dass die berufliche Tätigkeit des Mieters nicht nach außen hin in Erscheinung tritt.

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