Verbraucherschützer siegen vor Gericht: Mobilfunkrechnung per Post und Pfand für SIM-Karte dürfen nichts kosten

Da es im Interesse eines Unternehmens ist, dem Kunden eine Rechnung zu stellen, darf es dafür kein zusätzliches Entgelt berechnen.

Da es im Interesse eines Unternehmens ist, dem Kunden eine Rechnung zu stellen, darf es dafür kein zusätzliches Entgelt berechnen.

Foto: annawin - Fotolia.com

Zurück zum Artikel: Verbraucherschützer siegen vor Gericht: Mobilfunkrechnung per Post und Pfand für SIM-Karte dürfen nichts kosten