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5. Bei der Lieferung von physischen Waren ...
ins Ausland ist darauf zu achten, dass sie ausreichend vor Beschädigungen beim Transport geschützt sind. Aber auch umsatzsteuer- und zollrechtliche Vorschriften sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen. So kann Privatpersonen und nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Ausland die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden, solange der Gesamtwert der pro Jahr in dieses Land gelieferten Waren eine bestimmte Schwelle nicht übersteigt.
(Foto: i3alda, Shutterstock.com)

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