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Sunrise Registrations (Vorregistrierungen)
Markeninhabern, die im Trademark Clearinghouse eingetragen sind, stehen Vorregistrierungsrechte zur Verfügung, sofern sie alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Diese berechtigen während einer Vorrechtsphase (Sunrise Period) zur Registrierung von Domains, bevor die Registrierung für die Allgemeinheit geöffnet wird. Zudem werden alle im Clearinghouse verzeichneten Inhaber von Marken benachrichtigt, falls eine Vorregistrierung beantragt wird. Eine gesonderte Benachrichtigung erhalten die Markeninhaber im Clearinghouse, die mit einem während der Vorrechtsphase beantragten Namen übereinstimmen. Etwaige Konflikte können einer Sunrise Dispute Resolution Policy (SDRP) unterliegen. Alle Registries haben ein Regelwerk, um Registrierungen, Einsprüche, Kosten etc. zu steuern. Die SDRP sagt aus, wie der Einspruch gegen eine Registrierung während der Sunrise Periode zu geschehen hat. Die Policy kann dabei von jeder Registry so gestaltet werden, wie diese es will. Deshalb kann ein Konflikt einer solchen Policy unterliegen, oder auch nicht.
(Foto: Banksidebaby, Fotolia.com)

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