Zypries konkretisiert Urheberrechtsnovelle

Folgen für andere Geräte sind zu erwarten

Die Höhe der Vergütung soll dabei an dem tatsächlichen Ausmaß der Nutzung festgemacht werden, etwa durch Marktforschungsumfragen. Die Festlegung der Gebühr überträgt der Gesetzgeber den beteiligten Parteien, also den Verbänden der Hersteller und der Rechteinhaber. Die Entscheidung soll dabei in einem Schlichtungsverfahren erfolgen, bei Unstimmigkeiten kommt als einzige Instanz nur noch das Oberlandesgericht in Frage.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) e.V. begrüßte, dass die Privatkopie grundsätzlich erlaubt bleibe und die Wirtschaft gleichzeitig ermächtigt werde, Techniken zum Kopierschutz und digitalem Rechte-Management einzusetzen. Gleichzeitig kritisierte der Verband jedoch, dass das BMJ die Pauschalabgaben künftig auf eine Reihe neuer digitaler Geräte ausweiten, aber keine klaren Regeln hinsichtlich der Abgabenhöhe einführen wolle.

Trotz der angekündigten "moderaten Höhe" befürchtet der BITKOM, dass die Kunden massenhaft vom stationären Handel ins Internet abwandern oder im benachbarten Ausland einkaufen werden. "Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Abgaben", kommentierte BITKOM-Vizepräsident Jörg Menno Harms die Pläne.

Der Gesetzesentwurf soll im Dezember 2004 dem Bundeskabinett vorgelegt werden und in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres in Kraft treten. (Manfred Bremmer/doe)

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