Zypries konkretisiert Urheberrechtsnovelle

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die Eckpunkte der zweiten Urheberrechtsnovelle vorgestellt. Der "zweite Korb" sieht vor, dass die Erstellung einer Privatkopie von urheberrechtlich geschützten Werken wie Musikstücken oder Filmen - auch in digitaler Form - weiter erlaubt bleibt.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Vorlage legal angefertigt wurde. In diesem Punkt habe man das geltende Recht nun klarer gefasst, um besser gegen Tauschbörsen im Internet vorgehen zu können, teilte das Bundesjustizministerium (BJM) mit (tecCHANNEL berichtete).

Den Kopierschutz einer CD oder DVD zu knacken, bleibt weiterhin verboten. Es gebe kein Recht auf eine Privatkopie, da diese keinen Zugang zu neuen Informationen schaffe, sondern lediglich die bereits bekannten verdopple, begründete das BJM diese Entscheidung. Allerdings müssten die Künstler, die einen Kopierschutz verwenden, mit geringeren Einnahmen aus den urheberrechtlichen Abgaben rechnen. Den Rechteinhabern ist es außerdem weiterhin gestattet, die Nutzung geschützter Werke mittels DMS (Digital Rights Management) über das Internet abzurechnen.

Ein weiterer Dreh- und Angelpunkt der Gesetzesnovelle ist die Ausweitung der vergütungspflichtigen Geräte. Bislang müssen für Geräte Pauschalabgaben gezahlt werden, wenn diese zur Vervielfältigung bestimmt sind. Zypries will künftig die Abgabepflicht davon abhängig machen, inwieweit Geräte und Speichermedien tatsächlich und in nennenswertem Umfang für zulässige Privatkopien genutzt werden. Während bislang nur Abgaben auf Komponenten anfallen, die ausdrücklich zum Anlegen von Kopien bestimmt sind (zum Beispiel Fotokopierer, Scanner, CD-Brenner), könnten somit auch Drucker oder PCs in die Vergütungspflicht einbezogen werden.

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