Tipps für Freiberufler

Worüber Selbständige stolpern!

3. Rückwirkende Anerkennung als Freiberufler ausgeschlossen

Falsch: Es ist ein Irrglaube, dass verfristete Steuerbescheide nicht mehr angreifbar sind. Kann ein Informatiker so genannte neue Tatsachen vortragen, so kann er Bescheide angreifen, die auf einer vor vier Jahren abgegebnene Steuerklärung beruhen. Beispiel: Fand die Abgabe für 2006 im Jahr 2008 statt, so ist die Erklärung neuer Tatsachen bis zum 31. Dezember 2012 möglich.

Empfehlung: Sofern Sie bereits Gewerbesteuer gezahlt haben, sollten Sie prüfen, ob Sie dies aufgrund neuer Tatsachen revidieren können.

4. Existenzgründung unbürokratisch möglich

Falsch: Seitens des Finanzamtes ist zu klären, ob aufgrund der Tätigkeit, der Ausbildung und des ingenieurmäßigen Vorgehens eine Freiberuflichkeit vorliegen kann. Schwierig ist eine Anerkennung wegen verwirrend vieler Finanzgerichts- und BFH-Urteile. Finanzbeamte können nur sehr schwer die drei genannten Kriterien bewerten. Vergleichbares gilt sinngemäß für die Scheinselbständigkeit und Rentenversicherungspflicht. Es ist besonders wichtig, auf korrekte vertragliche Formulierungen zu achten, damit die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) bei einer Überprüfung des Status zu einem positiven Ergebnis für den Informatiker kommt.

Weiterhin gilt: Eine Scheinselbständigkeit belastet den Vertragspartner finanziell, die Rentenversicherungspflicht hingegen den Informatiker direkt.

Empfehlung: Spätfolgen durch nicht mehr zu berichtigende formale Fehler sollten vermieden werden. Sie sollten angefangen mit der Anmeldung beim Finanzamt, über Rechnungsinhalte, vertragliche Gestaltung, Internet-Auftritt und weitere Außendarstellungen von Anfang an stringent auf eine freiberufliche Darstellung der Beratungsinhalte achten.