Windows Vista: Details zu den neuen Lizenzbestimmungen

Die Änderungen für Unternehmen

Die Änderungen der Lizenzbestimmungen bei Windows Vista fallen für Unternehmen größer aus als für Privatanwender. So müssen Kunden mit Enterprise- oder Volumenlizenzen künftig Volume Activation 2.0 (VA 2.0) nutzen, mit dem sie die Aktivierung und die Verwaltung der Lizenz für jeden PC regeln.

Dabei wird zwischen zwei Arten von Volumenlizenzschlüsseln unterschieden. Beim Multiple Activation Key (MAK) werden die im Unternehmen befindlichen Rechner über eine direkte Verbindung mit Microsoft-Servern per Internet oder über das Telefon aktiviert.

Beim Key Management Service (KMS) können Unternehmen das Betriebssystem auf den Rechnern selbst über das Netzwerk aktivieren. Alle sechs Monate müssen die Rechner allerdings dann im Netzwerk reaktiviert werden und sich hierfür mit dem Key Management Service in Verbindung setzen.

Je nach Lizenz ist es nicht erlaubt, Windows Vista gleichzeitig auf einem Rechner und als virtuelle Maschine zu nutzen. "Denn für jedes Gerät und für jede Installation ist eine eigene Lizenz nötig", so Microsoft.

Ausnahme: Windows-Lizenzen für Windows Vista Enterprise Edition, die über Software Assurance erworben wurden. Hier darf das Betriebssystem dank der zusätzlichen Nutzungsrechte als Kopie auf bis zu vier virtuellen Umgebungen genutzt werden.

Microsoft weiter: "Alle Windows-Vista-Versionen können ein virtuelles Gastbetriebssystem enthalten. Windows Vista Business, Enterprise und Ultimate können selbst ein Gastbetriebssystem sein. Upgrades auf umfangreichere Windows-Vista-Editionen inklusive Lizenznachweis erfolgen durch Windows Anytime Upgrade, das sich derzeit noch in der Entwicklung befindet. Details zu Funktionen oder Fertigstellungstermin stehen daher noch nicht fest." (PC Welt/mje)