Diese Änderungen sind zu beachten

Wichtig für Unternehmen: Neues Datenschutzgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 03. Juli 2009 das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschlossen. In den Neuerungen wurden auch viele geplante Änderungsvorschläge verworfen. Unser Überblick verrät, worauf Unternehmen achten müssen.

Wer glaubt, dass trotz der zahlreichen Skandale rund um den Datenschutz, diese Gesetze in den jüngsten Beschlüssen entsprechend verschärft worden sind, der irrt. Nach langem Hin und Her hat der Bundestag am 03. Juli 2009 zwar die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verabschiedet, doch von den ursprünglichen geplanten Neuerungen sind einige auf der Strecke geblieben. Nach der Ratifizierung des BDSG am 10. Juli 2009 durch den Bundesrat, sollen bereits zum 01. September 2009 die meisten Gesetzesregelungen in Kraft treten. Ab April 2010 folgt dann das neue Auskunftsrecht und die erweiterten Bußegeldbestimmungen und erst 2012 soll das angepasste Listenprinzip in Kraft treten.

Was von den einst propagierten Gesetzesentwürfen geblieben ist, ist die Stärkung der Rechte der Arbeitnehmer und des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Zusätzlich wurden die Anforderungen an den Adresshandel angehoben. Allerdings mit einer breiten Palette an Ausnahmen und langen Fristsetzungen. So hat der Gesetzgeber die Befugnisse der Datenschutzbehörden erweitert, um die Bedeutung des Datenschutzes hervorzuheben. Zu den neuen Aufgaben zählt auch die Berechtigung Datenschutzverletzungen zu untersagen und gegebenenfalls empfindliche Bußgelder zu verhängen. Diesbezüglich haben die Behörden bereits im Vorfeld ihren Personalbestand deutlich aufgestockt.

Die bereits viel diskutierten Datenschutzaudits finden vorerst nicht statt. Diese sollen zunächst in einer dreijährigen Modellphase in einer noch nicht näher definierten Branche erprobt werden. Diese Audits sollten die Unternehmen zwingen, Datenschutzkonzepte zu erstellen, interne Prozesse zu dokumentieren sowie technische Einrichtungen auf die Einhaltung der BDSG-Richtlinien prüfen zulassen. Ein erfolgreiches Audit sollte dann mit einem speziellen Siegle beglaubigt werden.

In unserem Artikel Neues Datenschutzgesetz zwingt Unternehmen zum Handeln erfahren Sie die wichtigsten Änderungen, auf die Sie achten müssen. (cvi)