Wende: Urteil stärkt P2P-Tauschbörsen

Ein US-Bundesrichter hat eine Klage des US-Plattenverbandes RIAA gegen die P2P-Tauschbörsen Grokster und StreamCast Networks (Morpheus) zurückgewiesen. Der Verband kündigte Berufung gegen das Urteil an, das die bisherige Rechtsprechung bei Tauschbörsen auf den Kopf stellt.

Die Betreiber Grokster und StreamCast könnten nicht für den illegalen Tausch von Dateien über ihr Netzwerk verantwortlich gemacht werden, urteilte Richter Stephen Wilson. Es gäbe bei den Tauschbörsen einen substanziellen Anteil von legalen Angeboten, befand der Richter. Die Betreiber des P2P-Netzwerkes könnten darüber hinaus nicht direkt feststellen, ob und wann illegale Handlungen stattfinden.

Wilson führte zur Begründung ein Urteil aus dem Jahr 1984 aus der Verhandlung Universal Studios gegen Sony an. Dabei ging es damals um den Vertrieb von Video-Recordern, mit denen auch potenziell illegale Kopien gezogen werden können. Sony sei in diesem Fall ebenfalls nicht wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht verklagt worden.

Trotz dieser Schlappe ist der Musikverband RIAA nicht gänzlich unzufrieden mit dem Richterspruch. Immerhin sei bestätigt worden, dass einzelne Teilnehmer am Tauschgeschäft für ihr illegales Tun haftbar gemacht werden können, so die RIAA. Berufung wird der Verband dennoch einlegen. In einem früheren Urteil war Provider Verizon auf Herausgabe von Nutzerdaten verurteilt worden, wir berichteten.

Analysten warnen vor zu frühem Jubel im Lager der Tauschbörsen. Zum einen werde der Fall in eine möglicherweise lange Berufungsphase gehen, zum anderen betreffe das Urteil nur die aktuellen Versionen der P2P-Software von Grokster und StreamCast. Auf ältere und eventuell auch künftige Versionen sei das Urteil nicht anwendbar. (uba)