Wenn das Arbeitsverhältnis endet

Welche Kündigungsfristen gelten für mich?

Weitere gesetzliche Kündigungsfristen

Neben dem BGB sind Regelungen zu Kündigungsfristen in unterschiedlichen Gesetzen enthalten, zum Beispiel:

- Heimarbeitsgesetz (HAG)

- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)

- Seearbeitsgesetz (SeeArbG)

- Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), neuntes Buch (IX): Arbeitnehmer mit schwerer Behinderung sind durch einen Kündigungsschutz von mindestens vier Wochen geschützt.

Kündigungsfrist bei Insolvenz

Ihr Arbeitgeber ist zahlungsunfähig? Bei Insolvenz beträgt die Kündigungsfrist gemäß Insolvenzverordnung (InsO) drei Monate zum Monatsende. Jedenfalls dann, wenn keine andere kürzere Frist gültig ist. Der Insolvenzverwalter hat Ihnen gekündigt? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, als Insolvenzgläubiger Schadensersatz zu verlangen - aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Tarifliche Kündigungsfristen

Besteht bei Ihrem Arbeitgeber eine Tarifbindung, kann die Kündigungsfrist des entsprechenden Tarifvertrags gelten. Dessen Geltung kann im Arbeitsvertrag aber auch dann festgelegt werden, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber nicht tarifgebunden sind. Es ist sogar möglich, dass ein Tarifvertrag Anwendung findet, obwohl weder eine tarifliche Bindung besteht, noch seine Geltung im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Zum Beispiel, weil der Arbeitgeber einen Tarifvertrag als Richtschnur für den Umgang mit der Belegschaft versteht.

Sie sind als Dachdecker, Gebäudereiniger oder Briefzusteller tätig? Bringen Ihre Fähigkeiten im Baubereich oder Elektrohandwerk ein? Dann sollten Sie wissen, dass ein Tarifvertrag auch durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für Sie gültig werden kann.

Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag

Sie befürchten, dass Ihr Chef die Kündigungsfrist einfach nach Belieben festgesetzt hat? Keine Sorge! Die Gesetzgebung schützt Ihre Interessen als Arbeitnehmer besonders. Auch deshalb, weil Angestellte von ihrem Arbeitgeber meist wirtschaftlich abhängig sind. So muss die im Arbeitsvertrag genannte Kündigungsfrist mindestens so lang sein wie die vom Gesetz geforderte. Oder die des Tarifvertrags, falls dieser anwendbar sein sollte.

Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen lassen sich ausschließlich in Form einer Verlängerung der Kündigungsfrist vereinbaren. Es sei denn, Sie sind in einem Betrieb mit weniger als 20 Arbeitnehmern oder als Aushilfe kürzer als drei Monate tätig. Häufig wird im Arbeitsvertrag festgelegt, dass die verlängerte Frist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen gilt. Wichtig zu wissen: Für den Arbeitnehmer darf keine längere Kündigungsfrist vereinbart werden als für den Arbeitgeber.