Beschreibung eines allgemeinen Druckverfahrens

Web-to-Print-Branche formiert sich gegen Verfahrenspatente

Mit der Interessensgemeinschaft zur Förderung des freien Wettbewerbs Web-to-Print ist ein Verein an die Öffentlichkeit getreten, der sich gegen problematische Patente - insbesondere Verfahrenspatente - im Web-to-Print Bereich stark macht.

Stein des Anstoßes ist ein Patent aus den 1980ern, das ein allgemeines Druckverfahren beschreibt und von Vertretern der Interessensgemeinschaft nicht als ausreichend erfinderisch für die Erteilung eines Patents gesehen wird.

"Im Detail bezieht sich der Hauptanspruch auf ein Verfahren, bei dem hochaufgelöste Grafiken bereits auf einem Server liegen. In einem weiteren Schritt geht es um die Übertragung von Grafik-Pendants mit niedrigerer Auflösung auf einen Client zum Gestalten des gewünschten Druckauftrags durch den Anwender sowie den späteren Transfer des Gestaltungswunsches zurück auf den Zentralrechner durch eine Parameterdatei. Die Darstellungsmöglichkeiten des zum Einsatz kommenden Grafikprogramms sind dabei auf dem Server hinterlegt", erklärt Bernd Zipper, geschäftsführender Vorsitzender des Vereins, auf Anfrage von pressetext. Entsprechende Methoden entsprachen nach Ansicht des Vereins in den 1980ern dem allgemeinen Stand der Technik. Dies versuche man auch zu beweisen, die Erteilung des Patents für das Verfahren sei als fragwürdig anzusehen.

Mittlerweile zum EU-Patent avanciert, stellt das Verfahrenspatent einen strittigen Punkt im Web-to-Print-Markt dar. "Das Problem ist, dass VistaPrint Technologies das EU-Patent 0852359 erworben hat und nun gegen potentielle Wettbewerber vorgeht. Laut VistaPrint ist auch nicht beabsichtigt Lizenzen zu erteilen", konkretisiert Lipper das Problem. "Damit wird das Software-Verfahrenspatent als 'Sperrpatent' zur Marktblockade eingesetzt - das kann nicht der Weg für fairen Wettbewerb sein", warnt er vor möglichen Monopolabsichten VistaPrints. Tatsächlich geht VistaPrint klar gegen Mitbewerber vor und hat 2007 erfolgreich mehrere deutsche Unternehmen wegen Verletzung des EU-Patents verklagt. Eine Nichtigkeitsklage der davon betroffenen UnitedPrint AG gegen das Patent ist seit August 2007 anhängig.

Die Interessensgemeinschaft versucht nun ebenfalls, gegen das Patent vorzugehen und spricht sich grundsätzlich gegen derartige Patente aus, die eher eine Beschreibung allgemeingültigter Verfahren darstellen. "Unsere Aufgabe besteht darin Politik und Öffentlichkeit über dieses Thema zu informieren und die Bundesregierung dazu anzuregen ihre Haltung zum Thema Software-Verfahrenspatente - oder Softwarepatente mit nur geringer 'Erfindungshöhe' zu überdenken und dies in der EU durchzusetzen", so laut Zipper die Zielsetzung.

Zu den Mitgliedern der Interessensgemeinschaft zählt unter anderem der Bundesverband Druck und Medien. Dessen Hauptgeschäftsführer Thomas Mayer sprach davon, dass Patente wie das strittige "mangels erfinderischen Charakters keine 'echten' Patente" seien. Die Fronten zwischen Interessensgemeinschaft und Patentinhaber scheinen festgefahren, über die Zukunft des Web-to-Print-Marktes werden wohl letztendlich Gerichte entscheiden müssen. (pte/mje)