Rechtsratgeber Pentesting

Was Security Analysts dürfen und was nicht

Es hängt an der Zustimmung des Auftraggebers

Ist der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden, dass in seiner Organisation eine Sicherheitsanalyse oder ein Penetrationstest vollzogen wird, ist für den Gesetzgeber alles in Ordnung. Deshalb werden seriöse Testanbieter zuvor immer die ausdrückliche Zustimmung für solche Analysen einholen, und zwar bei einem vertretungsberechtigten Mitglied der Organisation, beispielsweise dem Geschäftsführer, Prokuristen oder bei dem mit einer Sondervollmacht ausgestatteten IT-Leiter.

Wichtig: Der Auftraggeber kann seine Zustimmung nur für Bereiche erteilen, die sich unter seiner Hoheit befinden. Damit steht bei Sicherheitsanalysen und Penetrationstests stets auch die Frage nach dem Besitzstand von Computersystemen, Software und Daten im Raum. Vor dem Beginn des Tests muss also Klarheit über den Testgegenstand bestehen - gegebenenfalls lässt sich die Organisation zuvor rechtlich beraten. Dies ist dann ratsam, wenn der Test Dienstleistungen oder Produkte betrifft, die Dritte betreiben, also beispielsweise Teile der IT-Infrastruktur, Server oder Rechenzentren.

Was sollte im Vertrag geregelt sein?

Beste Grundlage für eine Sicherheitsanalyse oder einen Penetrationstests ist ein Dienstleistungsvertrag. Darin sollten sowohl die ausdrückliche Zustimmung zur Analyse als auch der Umfang der Durchführung sowie der Zeitraum des Tests schriftlich dokumentiert werden. So lässt sich der konkrete Rahmen, für den die Zustimmung erteilt wird, für beide Seiten genau bestimmen.

Vertraglich festgelegt werden sollten darüber hinaus folgende Aspekte:

  • die Grundlagen und Risikoklassifizierung, denen der Test unterliegt;

  • die Art des Tests (Ausgangspunkt außen oder innen) sowie Aggressivität und Umfang;

  • Technik (Netzwerkzugang, physischer Zugang, Social Engineering, etc.);

  • einzusetzende und auszuschließende Techniken und Systeme (beispielsweise Produktionsssteuerungssysteme);

  • Geheimhaltungshaltungsklausel.

Damit die Sicherheitsanalyse oder der Penetrationstest sachgemäß vorgenommen werden kann, sollte vor allem eine umfassende Geheimhaltungsklausel Bestandteil des Dienstleistungsvertrags sein. Denn der Auftraggeber muss den zuvor benannten Security Analysts unter Umständen umfangreiche Informationen zukommen lassen. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Tester selbst an sensible Daten gelangen. Die Vereinbarung sollte alle Projektbeteiligten aufseiten des Auftragnehmers miteinschließen.