BildscharbV im Detail

Verordnung für Bildschirm-Arbeitsplätze

Seit dem 01.01.2000 sind die Vorgaben der Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung verbindlich. Die Verordnung regelt aber nicht nur Vorgaben, die den Bildschirm selbst betreffen, sondern auch die sonstigen Gegebenheiten der Arbeitsumgebung.

Inhaltlich spiegelt die Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung (BildscharbV) im Wesentlichen die Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie wider. Für die bereits seit dem 01.12.1996 gültige Verordnung bestimmte der Gesetzgeber Übergangsregelungen, die zum 31.12.1999 abgelaufen sind. Bisher war die Verordnung auf alle Bildschirmarbeitsplätze anzuwenden, die nach dem 01.12.1996 neu eingerichtet oder wesentlich geändert worden sind.

Die Frage, wann eine Änderung nach dem Verständnis des Gesetzgebers "wesentlich" ist, war aber nicht eindeutig bestimmbar. Seit dem 01.01.2000 gibt es keine Ausnahmen mehr, jeder betroffene Arbeitgeber muss sich an die Verordnung halten. Deren Kenntnis ist sowohl für Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer wichtig.