Verklagtes MP3-Netz Napster wird zum Kläger

Ein amerikanischer Student hat das Protokoll des unter MP3-Fans wegen der Möglichkeit zum Tausch von Songs beliebten Software Napster veröffentlicht. Die Firma Napster, die vom US-Musikverband RIAA wegen Urheberrechtsverletzung verklagt wurde, pocht nun selbst auf seine Urheberrechte.

Möglicherweise hängt die Aufforderung an den Studenten David E. Weekly, die Informationen aus dem Web zu nehmen, mit dessen Anmerkungen zum Code zusammen. Auf seiner Site vermutet der Student, dass Napster alle nötigen Daten übermittelt, die via Internet den Zugriff auf den kompletten Festplatteninhalt der Anwender ermöglichen.

Mit der Software tauschen registrierte User über die Napster-Server MP3-Songs aus. Beim Installieren von Napster gibt man auf der Festplatte einen Ordner mit MP3-Songs frei, die man anderen zur Verfügung stellen will. Napster erlaubt den Netzwerkteilnehmern über eine Suchfunktion offiziell nur, diesen freigegebenen Ordner nach Musikwünschen zu durchkämmen. Der Download erfolgt dann direkt vom privaten Rechner des ausgewählten Anwenders.

Anfang Dezember hatte der Verband der amerikanischen Musikindustrie (RIAA) Napster wegen Urheberrechtsverletzung verklagt, weil über den Service der Austausch von urheberrechtlich geschützten Songs nicht ausgeschlossen sei. Die RIAA bezeichnete Napster als Hafen für Musikpiraten. (uba)