Verfügung abgewehrt - SuSE wieder im Handel

Die gegen die SuSE GmbH vom Landgericht München I erlassene einstweilige Verfügung ist mit sofortiger Wirkung gegenstandslos, teilte SuSE mit. Die Parteien einigten sich außergerichtlich. Damit könne SuSE Linux 7.3 wieder ungehindert ausgeliefert werden.

Wie berichtet, hatte der in Sachen Markenrechtsstreit wohl bekannte Anwalt Günther Freiherr von Gravenreuth im Auftrag eines Mandanten eine Verfügung gegen SuSE Linux erwirkt. Beim Mandanten handelte es sich um die Crayon Vertriebs GmbH Kiel. Durch die Verfügung war es SuSE Linux seit Montag untersagt, das Betriebssystem SuSE Linux 7.3 an den Handel auszuliefern.

Im Zuge der außergerichtlichen Einigung verzichte die Crayon Vertriebs GmbH auf Lizenzzahlungen von der SuSE GmbH. Insgesamt, so darf vermutet werden, war der Gegenstand des Verfahrens wohl doch zu dünn, um weitere Rechtsstreitigkeiten oder - im Umkehrschluss - Schadensersatzforderungen seitens SuSE Linux zu riskieren, sollte die Verfügung grundlos erwirkt worden sein.

Crayon wollte nach eigener Darstellung mit der einstweilige Verfügung einer Verwässerung der Markenrechte an "Crayon" entgegen wirken. Das Unternehmen Crayon bezeichnet sich selbst als kleinen Hersteller und Vertreiber von Software-CD-ROMs, Comic und Grafik-CDs.

Wie SuSE mitteilte, habe das Unternehmen seine Rechte durch den Vertrieb der Bildbearbeitungs-Software "Krayon" mit dem Software-Paket SuSE Linux 7.3 beeinträchtigt gesehen. Von Crayon heißt es, man habe SuSE im Dezember 2001 durch Anwalt Gravenreuth abgemahnt, weil auf SuSE Linux 7.3 das Programm Crayon enthalten sein sollte. SuSE habe sich aber geweigert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, worauf die einstweilige Verfügung erwirkt worden sei.

"Krayon", der Stein des Anstoßes, ist Teil des Open-Source-Projektes KDE. Da die Entwickler Krayon derzeit nicht mehr weiter pflegen, ist das Programm auf SuSE Linux 7.3 gar nicht enthalten. Lediglich ein Menüpunkt "Krayon" im KDE-Startmenü von SuSE Linux 7.3 weist darauf hin. Wegen diesem fast als Relikt zu bezeichnenden Eintrag wurde die einstweilige Verfügung erwirkt. Jetzt ist "die Angelegenheit für beide Parteien abgeschlossen" teilte Crayon mit. (uba)