Gespeicherte Daten sind zu löschen

Verfassungsgericht beendet Vorratsdatenspeicherung vorerst

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat geurteilt: Die Vorratsdatenspeicherung ist so nicht rechtens, sämtliche bereits gespeicherten Daten müssen gelöscht werden. Die Richter bemängeln auch die fehlende Sicherheit der Daten.

In seinem heutigen Urteil hat sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form ausgesprochen. Dieses Gesetz sieht eine sechs Monate lange Speicherung der Verbindungsdaten von Telefonaten, E-Mails und bei der Internetnutzung vor. Zwar werden Gesprächsinhalt und besuchte Internetseiten nicht aufgezeichnet, aus den Daten lässt sich aber rekonstruieren, wer wann wie lange mit wem kommuniziert hat. Weil das Gesetz in Teilen gegen das Grundgesetz verstoße, seien die bislang gespeicherten Daten sofort zu löschen, urteilt das Gericht.

Weiter kritisieren die Richter die Datenspeicherung, die ohne konkreten Anlass erfolgt, und fordern verschärfte Regelungen zum Schutz der gespeicherten Daten - etwa eine anspruchsvolle Verschlüsselung und getrennte Speicherung. Die Vorratsdatenspeicherung an sich hat das Gericht jedoch nicht gekippt. Geklagt hatten rund 35.000 Menschen, darunter Politiker der Grünen und der FDP und der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar.