Umstrittenes Gesetz für Web-Sperren zugestimmt

USA gehen gegen Piraterie-Seiten vor

Im Kampf gegen Internetpiraten fahren die USA nun schweres Geschütz auf. Der zuständige Ausschuss des US-Senats hat sich nach intensiver Lobbying-Tätigkeit der Content-Industrie für ein Gesetz ausgesprochen, das US-Behörden zu Internetsperren bemächtigt, um Urheberrechte zu schützen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der umstrittene Vorschlag zum Bundesgesetz wird, ist damit deutlich gestiegen. Wird es verabschiedet, können Behörden laut US-Medien künftig Webseiten sperren, die Piraterie begünstigen. Kritiker protestieren nach wie vor massiv gegen die Gesetzesvorlage. Sie fürchten eine willkürliche Sperre von Websites und die Bemächtigung zur Zensur.

Während sich etwa Frankreich mit der - ebenso umstrittenen - Sperre von Usern begnügte, setzen die USA bei den Anbietern im Internet an. Durch Eingriffe ins Adresssystem des World Wide Webs will der "Combating Online Infringement and Counterfeits Act" genannte Gesetzesvorschlag gleich die Abschaltung ganzer Websites ermöglichen. Allerdings sind selbst den USA wohl nur Sperren von Domains möglich, die im Inland registriert und auf Servern in den Staaten gehostet sind.

Gerade Filesharing-Seiten nutzen die globale Natur des Webs. Um Behörden und einer Rechtsverfolgung nach Möglichkeit zu entgehen, liegen sie in der Regel auf Servern in entlegenen Regionen. So ist etwa kino.to, eine Quellensammlung, die zu illegalen Film-Streaming-Diensten führt, auf russische Server geflohen, nachdem eine Gesetzesänderung in den Niederlanden eine rechtliche Verfolgung möglich gemacht hätte. Die Betreiber sind nach wie vor unbekannt, erklärt Werner Müller, Generalsekretär des Vereins für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP), gegenüber pressetext.

Vonseiten des Server-Providers gibt es keine Auskünfte über den Kunden kino.to. Die Streaming-Dienste, auf die die Website verweist, sind in der Regel zudem wiederum auf anderen Servern beheimatet. Dennoch will der US-Gesetzesvorschlag auch de facto ungreifbaren Piraterie-Webseiten beikommen, die keinen anderen Zweck verfolgen und in erster Linie online gestellt wurden, um unerlaubt urheberrechtlich geschütztes Material zu verbreiten. Dazu sieht er vor, eine weitere Zusammenarbeit mit derartigen Angeboten durch wirtschaftliche Einnahmequellen wie etwa Werbenetzwerke oder Geschäftspartner wie Internet-Provider zu unterbinden. (pte/hal)