Urteil: MP3.com verletzt Urheberrecht

Ein US-Gericht hat die Musikseite MP3.com wegen Urheberrechtsverletzung schuldig gesprochen. Der amerikanischen Musikindustrie ist damit ein erster Erfolg gegen Webseiten gelungen, die Services rund um das Musikformat MP3 anbieten.

Ein Urteil gegen das ebenfalls von der Recording Industry Association of America (RIAA) verklagte MP3-Netzwerk Napster steht noch aus. MP3.com bietet seit Anfang des Jahres registrierten Benutzern den Service MyMP3.com an, mit dem es möglich ist, die eigenen CD-Sammlung übers Internet anzuhören, ohne sie ins MP-3-Format umzuwandeln. Dazu muss der Benutzer des Service seine Audio-CDs einmalig online auslesen lassen. MP3.comvergleicht dann die CD-Daten mit der MP3.com-Datenbank. Ist der Titel im MP3-Archiv vorhanden, wird er für den Benutzer freigeschaltet. Via Internet kann man so die eigene Musiksammlung beispielsweise in der Arbeit anhören oder auf Partys "mitbringen", indem man eine Verbindung zu MP3.com herstellt. Die RIAA hat gegen diesen Service Klage erhoben, weil durch den Tausch der Passwörter unter den Benutzern das Urheberrecht gefährdet sei. Dem hat das US-Gericht entsprochen, der Service muss eingestellt werden. Der Musikseite droht außerdem eine Geldbuße. Details will der Richter in Kürze bekannt geben. (uba)