Urteil: Keine Grenzen für Verleumdung im Web

Eine Diffamierungsklage gegen eine Zeitung oder andere Medien wie das Internet kann in dem Land eingereicht werden, wo die betreffende Story gelesen wird. In groben Zügen sagt das ein Urteil des Obersten Gerichtshofes Australiens.

Der Oberste Gerichtshof hat damit dem australischen Geschäftsmann Joseph Gutnick recht gegeben, der den US-Verlag Dow Jones &Co, Herausgeber des "Wall Street Journal", vor ein australisches Gericht im Staat Victoria bringen will. Dow Jones hatte im Jahr 2000 in einem Artikel in seinem wöchentlich erscheinenden "Barron's Magazine" über Steuerangelegenheiten des australischen Millionärs berichtet und den Artikel im Internet über eine vom "Wall Street Journal" gehostete Seite verbreitet.

Der Geschäftsmann zog deswegen vor ein australisches Gericht und argumentierte,dass der Artikel im Internet schließlich auch in seiner australischen Heimat gelesen werde, wo er am meisten betroffen sei.

Dow Jones ging über zwei Instanzen in Berufung gegen die Urteile, die jeweils im Sinne des australischen Klägers ausfielen. Der Verlag argumentierte, dass Verleumdungsklagen an dem Ort verhandelt werden sollten, wo sie zuerst publiziert werden, in diesem Fall in den USA. Für die Publikation im Internet wollte Dow Jones den Standort des Servers in New Jersey geltend machen, der Oberste Gerichtshof hat nun als letzte Instanz entschieden und die Berufung abgelehnt. Bei dem Urteil ging es nicht darum zu bewerten, ob der Dow-Jones-Artikel Gutnick verleumdet oder nicht, sondern nur um die Frage, wo die Verhandlung stattfinden solle.

In der Begründung, die mit diversen Präzedenzfällen untermauert ist, heißt es, dass der Tatbestand der Verleumdung dort geschehe, wo die betroffene Person bekannt sei. Entsprechend könne dort auch die Verhandlung über die Sache stattfinden. Laut dem australischen Gericht gelten diese Regeln für das gesprochene Wort, das Fernsehen, den Rundfunk, das Telefon und eben auch für das Internet.

Experten befürchten in der Verlagerung von Verleumdungsklagen von einem Land in das andere nun eine wahre Klageflut wegen Webcontent. (uba)