Urteil: D1-Sendemast macht nicht krank

T-Mobil darf nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main einen Mobilfunksender in Oberursel wieder in Betrieb nehmen. Die Richter hoben damit ein Urteil des Landgerichts Frankfurt auf. Dieses hatte vor zwei Monaten die Abschaltung der Anlage wegen befürchteter Gesundheitsrisiken durch Elektrosmog verfügt.

Geklagt hatten Eltern, deren Kinder in einen Kindergarten nahe des Kirchturms gehen, auf dem sich der Sender befindet. Die Kläger befürchteten, ihre Kinder könnten durch die von der nahen Basisstation ausgehenden gepulsten Hochfrequenzstrahlungen Schaden nehmen.

Das OLG schloss sich jetzt der Argumentation der Gutachter der Telekom an, demzufolge Mobilfunkanlagen sicher seien und Gesundheitsrisiken nicht ausreichend nachgewiesen werden könnten. Die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Betriebs solcher Anlagen fällt in einem Hauptverfahren, das voraussichtlich am 20. Dezember vor dem Landgericht Frankfurt beginnen soll.

In der Begründung für das Urteil heißt es, dass die deutschen Mobilfunkanlagen den internationalen Richtlinien für den Strahlenschutz genügen. Damit wäre es für den Erfolg einer Klage erforderlich gewesen, konkrete Gesundheitsgefahren durch die T-D1-Sendeanlage für die Kinder nachzuweisen. Das sei den Klägern mit ihren Gutachten nicht gelungen.

Erwartungsgemäß begrüßte T-Mobil die Entscheidung. Technik-Chef Klaus Hummel sagte nach Bekanntwerden des Urteils: "Wir heißen die Entscheidung auch im Hinblick auf den künftigen Ausbau unseres UMTS-Netzes für gut." Er meinte sogar, dass die Sendeanlagen des Netzbetreibers "keine gesundheitliche Gefahr für die Anwohner darstellen."

Bisher durchgeführte Messungen bei Basisstationen geben ihm Recht. Denn hier liegt die Strahlung um den Faktor 1000 unter den international anerkannten Grenzwerten. Anders sieht es bei Handys aus. Wie berichtet, dürfen künftig alle britischen Mobiltelefone nur noch mit Hinweisen auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung verkauft werden. Einer Studie zufolge sind insbesondere Kinder und Jugendliche wegen ihrer dünneren Schädeldecke und der Entwicklung des Nervensystems einem besonderen Risiko ausgesetzt. (jma)