Nachträgliche Gebühr

Urheberrechtsabgabe für Drucker und PCs erneut vor Bundesgerichtshof

Nachträglicher Geldsegen für Autoren und Journalisten? Seit Jahren streitet sich die VG Wort mit PC-Herstellern. Es geht um eine Abgabe für Urheber und um viel Geld. Nun ist der Bundesgerichtshof am Zug.

Die Urheberrechte von Autoren und Journalisten sind Gegenstand einer Verhandlung beim Bundesgerichtshof (BGH): Das Gericht will am Mittwoch klären, ob Computerhersteller für Drucker und PCs nachträglich eine Gebühr entrichten müssen.

Mit der Abgabe sollen die Urheber dafür entschädigt werden, dass Nutzer mit den Geräten private Kopien eigentlich geschützter und damit kostenpflichtiger Werke anfertigen können. In dem Prozess geht um eine Abgabe für Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft worden sind. Seit 2008 ist eine derartige Vergütung bereits festgelegt und im Preis enthalten. Die Abgabe beträgt 17,06 Euro pro PC oder Laptop mit eingebautem Brenner und 12,50 Euro für einen Laserdrucker.

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hat die Gerätehersteller Kyocera, Canon, Fujitsu und Hewlett-Packard (HP) verklagt. Die Gesellschaft vertritt die Urheberrechte von Autoren und Journalisten - notfalls auch vor Gericht. Sollte sie Recht bekommen, erhalten Schriftsteller und Journalisten nachträglich Geld.

Der Fall beschäftigt die Justiz seit nunmehr elf Jahren. Neben den unteren Instanzen sowie dem BGH sind das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg angerufen worden. Zuletzt entschied das europäische Gericht 2013, dass die Gerätehersteller zur Abgabe verpflichtet sind.

Sollte der Bundesgerichtshof dem EuGH folgen, könnten auf die Gerätehersteller Ausgaben in mehrstelliger Millionenhöhe zukommen. Wie hoch die Abgaben konkret sein werden, müsste in weiteren Prozessen geklärt werden, sollte der BGH keine Zahlen vorgeben. Bis zu einer endgültigen Klärung würden dann noch Jahre vergehen.

In der am Mittwoch anstehenden mündlichen Verhandlung will das Gericht Einzelfragen klären. Wann der BGH dann ein Urteil verkündet, war am Dienstag nicht abzusehen. (dpa/mje)