Uneinigkeit zu Brennerabgaben

Urheberrechtsabgabe auf PCs - Tarif ist veröffentlicht

Im Bundesanzeiger ist ein Tarif für die Urheberrechtsabgaben auf PCs veröffentlicht worden. Dies berichtet der Branchenverband BITKOM.

So fordert demnach die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) für jeden PC mit integriertem Brenner Abgaben in Höhe von 17,06 Euro. Für Geräte ohne Brenner sollen 15,19 Euro und für einzelne, zum Einbau bestimmte Brenner 1,88 Euro fällig werden. Diese Tarife sollen rückwirkend ab Anfang 2008 gelten. „Es ist unstrittig, dass alle PC-Anbieter für jedes verkaufte Gerät Kopierabgaben zahlen müssen“, kommentierte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, „aber über die angemessene Höhe gehen die Vorstellungen zwischen den Beteiligten weit auseinander.“ Durch die Abgaben wird das legale private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten. Solche Abgaben werden für Drucker, Scanner und Kopierer bereits seit längerem abgeführt. Erst vor kurzem hat man sich auf eine Urheberrechtsabgabe auf USB-Sticks geeinigt. Pauschale Urheberrechtsvergütungen werden in zahlreichen EU-Ländern erhoben.

Nach Meinung des Branchenverbandes haben Hersteller zwei Möglichkeiten, sich auf die Abgabenpflicht einzustellen. So könnten Anbieter der Forderung des ZPÜ widersprechen. Dies könnte zu einer Klage durch den ZPÜ führen. Es sei aber auch möglich, dass ein einzelnes Unternehmen stellvertretend einen Musterprozess führt. Alternativ könnten Hersteller einem Vertrag beitreten, den der Bundesverband der Computerhersteller (BCH) mit dem ZPÜ ausgehandelt hat. Diesem Vertrag nach sind für PCs mit Brenner 13,65 Euro zu entrichten, PCs ohne Brenner kämen auf 12,15 Euro. Dieser Vertrag gilt rückwirkend ab 2008 und bis Ende 2010. Unternehmen hätten noch bis zum 03. Juni 2010 Zeit diesem Vertrag beizutreten. (mje)