13,19 Euro pro Computer

Urheberrechtsabgabe auf PCs - Einigung erzielt

Der Branchenverband BITKOM und die Verwertungsgesellschaften haben sich auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben auf Computer geeinigt.

Hersteller und Importeure zahlen 13,19 Euro pro Gerät - das gilt für Desktop-PCs wie für Notebooks. Dies teilte der Branchenverband BITKOM am Montag mit. Die kleineren Netbooks schlagen mit 10,63 Euro zu Buche. Diese Zahlen gelten für privat genutzte Geräte. Der Tarif für gewerblich genutzte Computer liegt bei 4 Euro pro Gerät. Verbandsmitglieder erhalten auf alle Tarife 20 Prozent Rabatt. Von der Regelung sind Tablets nicht erfasst.

Damit gibt es jetzt erstmalig unterschiedliche Tarife für gewerblich und privat eingesetzte PCs. Somit wird in dem Vertrag erstmals ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt, das sog. Padawan-Urteil. Der EuGH hatte entschieden, das zwischen Consumer- und Business-Geräten unterschieden werden müsse, da mit Business-Geräten weniger Privatkopien angefertigt würden, als mit privat genutzten Computern.

Die aktuelle Regelung soll rückwirkend ab dem Jahr 2011 gelten und mindestens bis Ende 2016 laufen. Mit den Urheberrechtsabgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Derartige Abgaben existieren für PCs, Drucker und Multifunktionsgeräte wie auch für USB-Sticks oder CD-Rohlinge. (mje)