Update: DVD-Cracks

Die Copyright Control Association (CCA) ist vorerst gescheitert. Es wird keine einstweilige Verfügung gegen Webseiten mit dem DVD-Crack geben. Am 14. Januar soll die endgültige Entscheidung fallen.

Die beschuldigten Webmaster können vorerst aufatmen. Sie dürfen weiterhin Programme zum Download anbieten, die DVDs entschlüsseln , oder auf andere Websites mit Informationen über das Verschlüsselungsverfahren CSS verweisen. Insbesondere bleibt es ihnen erspart, die Kosten für das Verfügungsverfahren zu berappen. Am 14. Januar beginnt das Hauptverfahren, in dem ein endgültiges Urteil gefällt wird.

Die CCA begründete ihren Antrag damit, dass der Programmierer von DeCSS gegen eine DVD-Lizenzvereinbarung verstoßen und damit Handelsgeheimnisse illegal veröffentlicht habe. Die Lizenzvereinbarung muss akzeptiert werden, um beispielsweise Software-Player installieren zu können. Ohne eine solche Software konnte er jedoch laut CCA nicht an den Schlüssel gelangen, mit dem DeCSS die DVDs dekodiert.

Laut Augenzeugen zeigte sich der Richter sichtlich beeindruckt von der Aussage, dass man den Schlüssel nicht benötige, um DVDs zu kopieren. Die CCA argumentierte weiter, DeCSS sei ausschließlich mit dem Ziel illegaler DVD-Kopien programmiert worden. Die Beschuldigten erklärten, DeCSS sei lediglich entstanden, um einen Software-Player für Linux zu schreiben. Dieser Sichtweise folgte der Richter des Bezirksgerichts in Santa Clara und wies nach über sechs Stunden den Antrag auf einstweilige Verfügung am Dienstag Abend ab. (mha)