Unternehmen haften für illegale Downloads - brauchen Regeln

Einer kürzlich verabschiedeten EU-Richtlinie zufolge haften Unternehmen künftig für illegale Film- und Musik-Downloads ihrer Mitarbeiter.

In der jüngst vom Ministerrat der Europäischen Union verabschiedeten Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum werden Aktivitäten unter Strafe gestellt, die den Kopierschutz von Filmen, Musik oder Software umgehen. Nutzen Mitarbeiter ihre Firmen-PCs zu diesem Zweck, wird unter Umständen das Unternehmen dafür haftbar gemacht, wenn der Verursacher sich nicht zweifelsfrei feststellen lässt.

Unternehmen sollten daher nach Ansicht des Internet-Management-Unternehmens Websense klar definierte Internet-Nutzungsrichtlinien festlegen und sowohl im Firmennetz als auch an den einzelnen Arbeitsplätzen für die Überwachung des Internet-Zugangs sorgen. "Jedes Unternehmen ohne klar definierte Internet-Nutzungsrichtlinien verletzt grundlegende Sorgfaltspflichten bei der Bereitstellung eines rechtlich einwandfreien Internetzugangs", sagt Michael Kretschmer, Regional Director Central Europe bei Websense. "Firmen sind damit voll haftbar, wenn Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten oder auch freie Mitarbeiter nicht-lizenzierte Software einsetzen oder kopiergeschützte Inhalte wie Musik und Filme über das Web herunterladen." (bsc)