Übertrieben - WEB.DE revidiert Pressemeldung

Nachdem eine Ad-hoc-Mitteilung vor einer halben Woche in der Presse für große Aufregungen sorgte, sieht sich WEB.DE jetzt zu einer Revision seiner umstrittenen Formulierungen gezwungen.

In seiner am 7. Mai herausgegebenen Ad-hoc-Mitteilung über die Zuteilung der 01212-Nummer durch die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (Reg.TP) kündigte die Karlsruher Firma groß an, als erstes Internet-Unternehmen Deutschlands eine eigene "Ortsnetzkennzahl" erhalten zu haben. WEB.DE könne somit seinen Kunden "lebenslange Rufnummern" für Webdienste zuteilen (wir berichteten).

Doch das Ganze sieht etwas anders aus. Denn weder ist die 01212 eine Ortsnetzkennzahl, noch ist WEB.DE das erste Unternehmen, das im Rahmen der Dienstkennung (0) 12 eine Dienstanbieterkennung erhält. Auch die Stuttgarter Tesion, die Hamburger BBA Netkom und die Marburger TelDaFax bieten eine solche Nummer. Alles, was das Internet-Unternehmen zugeteilt bekommen hat, ist die zweistellige Dienstanbieterkennung 12. So sei auch die Aussage falsch, dass WEB.DE-Kunden die erteilte Nummer lebenslänglich in Anspruch nehmen können, präzisierte der RegTP-Sprecher Werner Hugentobler. Es handele sich bei der 01212 um keine lebenslange Rufnummer, die man auch bei einem Provider-Wechsel behalten könne.

WEB.DE geht jetzt ein Paar Schritte zurück und äußert in seiner offiziellen Stellungnahme Bedauern über die "Irritationen begrifflicher Art" bezüglich der Formulierungen in dieser Ad-hoc-Meldung. Das Unternehmen habe sich für den Begriff "Ortsnetzkennzahl" entschieden, "um das Thema greifbar und verständlich zu machen". Nach Meinung der WEB.DE seien die drei Firmen mit eigener Dienstanbieterkennung "keine Internet- sondern Telekommunikationsunternehmen". Zudem will WEB.DE als erster Anbieter seine Dienstanbieterkennung in Betrieb genommen haben. Auch zum Punkt lebenslängliche Rufnummer musste das Unternehmen seine Aussagen etwas revidieren. Die einmal zugeteilten Nummern werde WEB.DE zwar nicht wieder entziehen, allerdings könne keine Garantie ausgesprochen werden, "dass die Nummer auch wirklich vom Anwender ein Leben lang genutzt werden kann".

Die Ad-hoc-Mitteilung soll jetzt vom Bundesamt für Wertpapierhandel einer Überprüfung unterzogen werden. Schließlich müsse eine Ad-hoc-Meldung die Tatsachen richtig darstellen. (bsc)