Überall online mit Hot Spots

Abrechnungsmodelle

Um eine Abrechnung der im Hot Spot genutzten Datendienste durchführen zu können, muss eine Reihe von Punkten geregelt sein:

  • Identifikation des Teilnehmers

  • Autorisierung des Teilnehmers

  • Verrechnung der Gebühren

  • Einzug der Gebühren

Bei der Datenübertragung per Mobilfunk und den dahinter stehenden großen Konzernen ist das kein Problem. Identifizierung und Autorisierung erfolgen über die SIM-Karte im Handy und die Gebühren werden mit der normalen Telefonrechnung bezahlt. Die Verrechnung erfolgt dabei nach Zeit, Datenvolumen oder genutzten Diensten.

Da aber jedermann zum Anbieter eines Hot Spots werden kann, ist die Struktur in diesem Segment im Moment völlig offen. Zum einen existieren noch keine allgemein gültigen und anerkannten Preismodelle. Zum anderen tummeln sich bereits jetzt eine Unzahl von Mini-ISPs am Markt.

Hotels und Gaststätten haben es da am einfachsten. Sie können den Kunden identifizieren und die Gebühren gleich mit der Rechnung präsentieren. In Hotels erfolgt die Abrechnung zumeist auf Tagesbasis, in Gaststätten nach Stunden.

Anders sieht die Situation an Flughäfen, Bahnhöfen oder in Innenstädten aus. Da hier keine direkte Kundenbeziehung besteht, muss sich der Benutzer vorab eine Zugangskennung beim Betreiber holen und diese per Kreditkarte, Bankeinzug oder Ähnlichem bezahlen. Gerade in der aktuellen Phase ist der Markt für Hot Spots extrem fragmentiert. Wer wirklich mobil unterwegs ist, muss mit zahlreichen Betreibern einen separaten Vertrag abschließen.