Telekom muss Großhandels-Flatrate anbieten

Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vorläufig einen zeitunabhängigen Pauschalpreis für den Internetzugang anbieten. Die Richter lehnten damit einen Antrag der Telekom auf vorläufigen Rechtsschutz gegen diese Verpflichtung ab.

Über die Hauptklage der Telekom gegen die Onlinepauschale werde erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, hieß es. Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) hatte die Telekom im vergangenen November aufgefordert, ihr Internetangebot für die Konkurrenten bis Anfang Februar um eine so genannte Großhandels-Flatrate zu erweitern.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Fall schwierige Rechtsfragen des Telekommunikationsrechts aufwerfe, die sich in dem vorliegenden Eilverfahren nicht eindeutig beantworten ließen. Bis zur Entscheidung im Hauptverfahren sei es daher der Telekom und ihrem Tochterunternehmen T-Online zuzumuten, die Forderungen der Regulierungsbehörde zunächst zu erfüllen.

Von Seiten der Telekom hieß es, man werde weitere juristische Schritte in der Sache prüfen. Da man dem Regulierungsbescheid bereits seit Mitte Dezember nachkomme und den anderen Onlineanbietern einen Pauschalpreis gewähre, stelle die praktische Umsetzung des aktuellen Gerichtsbeschlusses kein Problem dar, sagte ein Telekom-Sprecher.

Wie berichtet, hatte die Telekom den Pauschalpreis für Vorleistungen von Onlinediensten angeboten. Zeitgleich war aber das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht angestrengt worden. Der Pauschalpreis liegt bei 4800 Mark pro Monat für einen Anschluss mit 30 Kanälen. Das Angebot könne an den rund 1600 Vermittlungsstellen der Telekom in Anspruch genommen werden, hieß es.

Es entspreche einem Pauschalpreis pro Endkunde, der deutlich unter der vom Kartellamt geforderten Preisobergrenze (79 Mark) liege. Bei den Mitbewerbern stieß dies aber auf Ablehnung. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) bezeichnete das Angebot sogar als "Mogelpackung". (jma)