Telekom erreicht Stopp neuer Durchleitungstarife

Das Verwaltungsgericht Köln hat laut Financial Times Deutschland die im September 2000 von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) festgelegten neuen Durchleitungstarife in einem Eilverfahren vorläufig gestoppt. Diese so genannten Interconnection-Tarife zahlen die Wettbewerber der Deutschen Telekom für die Nutzung deren Netzes.

Wie berichtet, sollten die Interconnection-Tarife ab dem 1. Juni 2001 nicht mehr entfernungsabhängig berechnet werden, sondern nach der Anzahl der Vermittlungsstellen, die sie durchlaufen. Für die meisten Telekom-Wettbewerber wären die Kosten für die Durchleitung von Gesprächen durch das Netz der Telekom nach dem Beschluss der RegTP gesunken. Und: Die neue Struktur hätte Telefonfirmen mit höheren Investitionen in die Infrastruktur belohnt.

Die Regulierungsbehörde hatte im September 2000 die Kosten im Ortsnetzbereich auf 1,24 Pfennig pro Minute in der Hauptzeit und 0,83 Pfennig in der Nebenzeit festgelegt. Um in den Genuss dieser Gebühren zu kommen, müssen die Telefonfirmen an mindestens 475 Punkten mit dem Netz der Telekom verbunden sein. Für Ferngespräche gilt demnach ein Entgelt von 1,90 Pfennig (Hauptzeit) beziehungsweise 1,24 Pfennig (Nebenzeit) pro Minute. In diesem Bereich sind wie bisher 23 Netzzusammenschaltungspunkte erforderlich.

Die Telekom hat gegen diese wichtige RegTP-Entscheidung jedoch Widerspruch eingelegt und jetzt einen ersten Erfolg errungen. Das Kölner Verwaltungsgericht hat die neuen Durchleitungstarife wegen eines Verfahrensfehlers für unzulässig erklärt. Demnach hätte die Regulierungsbehörde die neue Struktur und die neuen Tarife nicht gleichzeitig in einem Verfahren festlegen dürfen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat weitreichende Konsequenzen, da sie vorausschauende Investitionen in das Telefonnetz nahezu unmöglich macht. Denn zum einen hat es für die Telekom-Mitbewerber wenig Sinn, Geld in den Ausbau ihres Netzes zu stecken, ohne die künftigen Tarife zu kennen. Zum anderen wäre dies derzeit auch gar nicht möglich. Der Grund: Die Telekom nimmt seit dem Urteil des Gerichts keine Bestellungen mehr für den Aufbau neuer Zusammenschaltungspunkte auf der Ebene der Ortsnetze an. Daher ist es fraglich, ob die Einführung der neuen Gebühren bereits ab Juni 2001 realisiert werden kann. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat inzwischen Beschwerde eingelegt. (jma)