Rückwirkend für 2012

Teil-Einigung bei Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks

Wie der BITKOM mitteilt, habe man sich mit den Verwertungsgesellschaften für einen begrenzten Zeitraum auf die Höhe der Urheberrechtsabgabe auf USB-Sticks geeinigt. Die jetzt erfolgte Einigung bezieht sich noch auf das Jahr 2012.

Die Einigung hat zwischen dem Branchenverband und den Verwertungsgesellschaften VG Bild Kunst, VG Wort und ZPÜ stattgefunden. Der Vertrag bezieht sich rückwirkend auf den Zeitraum vom 01. Januar 2012 und 30. Juni 2012. Mitgliedsfirmen des Branchenverbandes zahlen für diesen Zeitraum wie bereits zuvor eine reduzierte Abgabe in Höhe von 8 Cent pro Stück. Ansonsten läge der Tarif bei 10 Cent pro Stück.

"Wir haben für einen begrenzten Zeitraum eine pragmatische Lösung gefunden", sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Den bestehenden Dissens zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften über die Höhe der Abgaben löst die Einigung nicht." Nach Angaben des BITKOM ist ein Beitritt zum Gesamtvertrag für Hersteller und Importeure bis spätestens März/April 2013 möglich.

Als neue Abgabenhöhe wird von den Verwertungsgesellschaften 91 Cent für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Kapazität von bis zu 4 GByte anvisiert. Für USB-Sticks mit mehr als 4 GByte Kapazität sollen 1,56 Euro Urheberrechtsabgabe anfallen, für Speicherkarten größer 4 GByte sollen es 1,95 Euro sein. (mje)