IT-Freiberufler-Verträge

Streng geheim: Vertraulichkeitsvereinbarung brisant

Sensibilität und eine Betriebshaftpflicht

Wie können Sie sich vor einem solchen Horrorszenario schützen? Der beste Schutz ist eine gewisse Sensibilität gegenüber Handlungen, die bei Ihrem Vertragspartner als Vertragsverstoß angesehen werden könnte. Zusätzlich schadet eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht, die allerdings nicht automatisch Verstöße gegen Vertraulichkeitsvereinbarungen abdeckt. Sehen Sie am besten gleicht einmal nach: Sind "vertragliche Nebenpflichten" oder explizit "Geheimhaltungsverstöße" mitversichert, sieht es beim Schadenersatz schon einmal gut aus. Vertragsstrafen hingegen sind in den allermeisten Versicherungen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Sie können zusätzlich versichert werden. Das ist dann sinnvoll, wenn Sie in Ihren Verträgen hohe Vertragsstrafen akzeptieren müssen. Was die Referenzen angeht, sollten Sie sich bereits im Vertrag das Recht vorbehalten, in allgemeiner Form Ihr Projekt und die Tätigkeitsbeschreibung für die weitere Akquise nutzen zu können. Ansonsten fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Vertragspartner nach, welche Angaben er als kritisch ansieht.

Und was wurde aus der Vertragsstrafe, mit der sich mein Mandant konfrontiert sah? Der Vermittler begnügte sich letztendlich mit einer schriftlichen Erklärung, die auch dem Kunden zugeleitet wurde, es habe Missverständnisse gegeben und der Freelancer bedaure, den Kunden in diese interne Angelegenheit involviert zu haben. Die Unterlassungserklärung wurde nicht mehr verlangt, auch die Vertragsstrafe musste nicht bezahlt werden. Oscar Wilde würde dazu sagen: "Ich habe gelernt, dass nicht was ich tue, falsch ist, sondern das, was infolge meines Handelns aus mir wird."

Der Text stammt aus dem IT-Freelancer-Magazin.