Steuern für Internet am Arbeitsplatz

Nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung plant Finanzminister Hans Eichel ab 2001 die private Nutzung eines Internet-Anschlusses am Arbeitsplatz zu besteuern. Dazu sollen die Systemverwalter protokollieren, welche Zugriffe auf das Internet dienstlichen Zwecken dienen, und welche nicht.

Bitte beachten Sie zu dieser Meldung auch folgendes Update.

Laut dem Bericht geht Eichel davon aus, dass Internet-Anschlüsse am Arbeitsplatz häufig zu privaten Zwecken benutzt würden. Der Finanzminister wolle sie deshalb laut einem Bereicht der Stuttgarter Zeitung wie einen "geldwerten Vorteil" besteuern.

Als geldwerten Vorteil müssen Arbeitnehmer derzeit schon andere Leistungen ihrer Firma versteuern, die sie auch zu Privatzwecken nutzen können. Dies betrifft beispielsweise Firmenwagen oder auch PCs, die der Arbeitgeber Ihnen für die Heimarbeit überlässt. So müssen unter anderem Ford-Mitarbeiter, wie bereits berichtet, ihre Heim-PCs versteuern.

Die Stuttgarter Zeitung berichtet weiter, dass Eichel seine Pläne bereits zum 1. Januar 2001 mit einem Erlass in die Tat umsetzen will. Um zwischen privater und beruflicher Nutzung des Internets zu unterscheiden, sollen Unternehmen alle Internet-Zugriffe ihrer Mitarbeiter protokollieren. Wenn eine Firma private Nutzung nicht generell ausschließt, soll ein Betriebsprüfer die gesamten Internet-Kosten zum geldwerten Vorteil erklären können, schreibt das Blatt.

Der Steuerexperte des deutschen Industrie- und Handelstages, Harald Hendel, sagte der Stuttgarter Zeitung, sein Verband werde gegen diese Pläne "Sturm laufen".

Ähnlich dürften auch die Administratoren in den Unternehmen reagieren. Neben dem Verwaltungsaufwand und dem staatlich verordneten Grundsatz, alle Mitarbeiter zum gläsernen Surfer zu machen, lässt sich häufig zwischen privater und beruflicher Nutzung kaum unterscheiden.

Es gilt, ganz triviale Fragen zu klären: Wenn ein Redakteur von tecChannel.de für einen Test im Labor einen neuen Treiber für eine Grafikkarte herunterlädt - darf er diesen auch auf seinem Privat-PC installieren? Und kann dieser Vorgang dann die gesamten Internet-Kosten des Verlages zum geldwerten Vorteil für alle Mitarbeiter werden lassen?

In unserem Report Lauschangriff im Firmennetz stellt Rechtsanwalt Rainer Wertenauer außerdem fest, dass die Überwachung der Internet-Zugriffe durch Mitarbeiter einer Regelung im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung bedarf. Darüber hinaus hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Es nicht nur deswegen davon auszugehen, dass die jetzigen Pläne der Bundesregierung nur sehr schwer zu realisieren sind. (nie)