Experte: "Möglichkeiten der missbräuchlichen Nutzung steigen"

Speicherung von Suchanfragen: Google & Co. missachten Datenschutzvorgaben

Eine besondere Problematik ergebe sich zudem aufgrund der Vernetzung von Daten, wenn ein Nutzer gleich mehrere unterschiedliche Dienste eines Anbieters verwende. "Google zum Beispiel sagt klipp und klar, dass sie User-E-Mails inhaltlich scannen", schildert Hartung. Argumentiert werde damit, dass lediglich eine gezielte Suche nach Schlüsselwörtern stattfinde, die dafür sorgt, dass passende Werbung an Kunden verschickt werden kann. "Google ist da mit Sicherheit kein Einzelfall, andere Anbieter machen das genauso", stellt Hartung fest.

"Wir sehen hier einen großen Handlungsbedarf für die Betreiber von Suchmaschinen", meint Hartung. Das Problem sei zwar schon länger bekannt gewesen, dessen Ausmaß werde aber vielen erst nach und nach klar. Vor allem der finanzielle Aspekt sei dafür verantwortlich, dass noch keine gängige Lösung zu diesem Datenschutz-Problem auf dem Tisch liege. "Da stecken wirtschaftliche Interessen in Mrd.-Höhe dahinter", erläutert Hartung.

Um etwaige Missbräuche verhindern zu können, schlägt der Datenschützer die Einrichtung einer unabhängigen, externen Kontrollkommission vor. Dem Anwender selbst stehe zum jetzigen Zeitpunkt allerdings kein adäquater technischer Schutz zur Verfügung. Nur durch die wohlüberlegte Nutzung von Internetangeboten könne der User die missbräuchliche Verwendung seiner Daten einschränken.
Suchmaschinen-Anfragen werden je nach Betreiber zwischen zwölf und 18 Monate gespeichert. "Es gibt kein eigenes Reglement was die Speicherdauer solcher Daten betrifft", erklärt Hartung.

Erst letzte Woche hatten sich Vertreter der Internet-Industrie einer Anhörung zum Thema "Datenschutz und Internet" im Europaparlament in Brüssel gestellt. Europäische Datenschützer hatten in deren Rahmen gefordert, dass die IP-Adressen von Computern als persönliche Daten angesehen und daher besonders geschützt werden müssen. (pte/mst)