Seriöse Anbieter erkennen und sich absichern

So schützen Sie sich gegen Betrug beim Mac-Gebrauchtkauf

Anbieter und Bezahlmöglichkeiten prüfen

Prüfen Sie auch den Anbieter: Wie viele und wie viel Prozent positive Bewertungen kann er vorweisen? Was sagen andere über ihn? Hier lohnt sich ein Blick in negative Bewertungen, falls welche vorhanden sind. Bei Privatverkäufen und Geräten wie einem großen iMac lohnt sich das gezielte Suchen nach Angeboten mit Selbstabholung. Hier können Sie das Gerät vor Ort noch einmal selbst prüfen (siehe sechste Folge), strittige Mängel gleich klären und sparen sich das Risiko von Transportschäden.

Auch bei den Bezahlmöglichkeiten gibt es Unterschiede. Viele Privatverkäufer bieten nur eine Überweisung an. Wer schon einmal versucht hat, eine Überweisung zurückzuholen, weiß dass es bessere und sicherere Zahlungsmethoden gibt. Empfehlenswert ist Paypal. Ebay bietet zum Beispiel einen unbegrenzten Käuferschutz für Zahlungen per PayPal an. Nach dem Kauf hat man 45 Tage Zeit, ein Problem zu melden. Hat der Verkäufer den Artikel nicht versendet oder entspricht der Artikel so gar nicht der Beschreibung, greift der Ebay-Käuferschutz und der Käufer erhält ohne Ärger und langer Wartezeit sein Geld zurück.

Rücknahmebedingungen

Gewerbliche Händler müssen auch bei Ebay oder Amazon ein Rückgaberecht anbieten, wie es bei jeder Bestellung in einem Online-Shop besteht. Privatverkäufer hingegen nicht und weisen meistens mit der Angabe „Kein Rückgaberecht, da Privatverkauf“ ausdrücklich darauf hin. Auf jeden Fall lohnt es sich, die Details unter „Rücknahmen“ bei jedem Verkäufer genau zu studieren.

Bei jedem Angebot gibt es Details zu Versandmöglichkeiten, Bezahlung und ob ein Rückgaberecht angeboten wird.
Bei jedem Angebot gibt es Details zu Versandmöglichkeiten, Bezahlung und ob ein Rückgaberecht angeboten wird.

Gewerbliche Händler müssen übrigens ab einem Warenwert von 40 Euro nicht nur die Waren zurücknehmen, sondern auch das Porto für die Rücksendung bezahlen. Darüber hinaus gilt, dass während der ersten sechs Monate Garantiezeit der Verkäufer nachweisen muss, dass das Gerät nicht schon bei Lieferung einen Mangel hatte. Fällt eine Reklamation in die zweiten sechs Monate der Garantiezeit, liegt die Beweislast beim Käufer.

Eines ist noch gut zu wissen: Bestehende Garantieansprüche wandern übrigens mit einem verkauften Gerät, da Apple diese nur über die Seriennummer des Geräts abwickelt. Wer für steuerliche oder sonstige Zwecke unbedingt eine Rechnung braucht, sollte eine anfordern. Gerade bei privaten Verkäufern muss man oft ausdrücklich danach fragen.

(Macwelt/ad)