Snogard muss für entbündeltes Windows zahlen

Microsoft hat einen seit 1998 andauernden Rechtsstreit mit dem PC-Händler Snogard Computer beigelegt. Snogard zahlt laut Microsoft eine Entschädigung für das so genannte Hard-Disk-Loading von Betriebssystemen.

Einer Klage von Microsoft gegen Snogard wurde in erster Instanz vom Landgericht Köln stattgegeben. Das Berufungsverfahren endete jetzt mit einem Vergleich, teilte Microsoft mit. Snogard habe den Unterlassungsanspruch von Microsoft anerkannt und zahle Schadensersatz in sechsstelliger Höhe.

Snogard hatte PCs mit vorinstallierten Windows-Versionen ausgeliefert, denen eine gültige Lizenzvereinbarung fehlte. Solche so genannten entbündelten Betriebssysteme stammen zum Beispiel aus dem Überschuss von PC-Herstellern, die zu viel gekaufte Lizenzen weiter verkaufen. OEMs (Original Equipment Manufacturer) kaufen Windows-Lizenzen vergleichsweise billig ein. Für kleinere Händler ist selbst der Weg über einen Zwischenhändler günstiger, als die Lizenz direkt bei Microsoft zu erwerben. Wie Microsoft vor Gericht geltend machte, fehlt ihnen allerdings auch die OEM-Lizenz, um mit den Betriebssystemen zu handeln.

Der PC-Käufer bekam im Fall von Snogard, zwar ein Handbuch mitgeliefert, aber keinen Datenträger In den meisten Fällen habe es sich um die Betriebssysteme Windows 95 und Windows 98 gehandelt, teilte Microsoft mit. Snogard habe Kunden, die das Fehlen der CD reklamierten, gegen Zahlung von zehn Mark eine selbst gebrannte CD als "Sicherheitskopie" zugeschickt.

Die Rechtslage in solchen Unbundling-Prozessen ist nicht eindeutig. Microsoft musste in vergleichbaren Verfahren auch schon Niederlagen einstecken (wir berichteten). (uba)