Wie Unternehmen Ideenklau verhindern

Sieben Tipps gegen Produktpiraterie

Rechtliche Maßnahmen

Hersteller können das Wesentliche, das einzigartige Neue ihrer Geschäftsidee als Patent oder Geschmackmuster/Design-Patent bei nationalen oder internationalen Behörden beantragen. Die einzelnen rechtlichen Möglichkeiten unterscheiden sich in der Laufzeit, den Kosten und den Anforderungen an die Erfindungshöhe. Daneben gibt es noch das Urheberrecht, das jeder Entwickler ohne weitere Anmeldung genießt.

Jedoch wirken diese rechtlichen Maßnahmen erst, wenn der Schaden bekannt wurde, bereits entstanden ist und der Verursacher vor ein Gericht gestellt werden kann. Einfluss auf die Entscheidung, welche rechtliche Maßnahme am besten passt, hat auch die Patent- und Urheberrechtslage in den Zielmärkten.

Sensibilisierung der Mitarbeiter

Menschliches Fehlverhalten und Sabotage sowie das direkte Einschleusen von Schadcode zählen zu den Top-Bedrohungen im Maschinen- und Anlagenbau. Der Täter kann als Mitarbeiter das Firmengelände betreten und das Vertrauen des Unternehmens missbrauchen. Einerseits können unzufriedene Mitarbeiter als Innentäter Sabotage betreiben oder Betriebsinterna an Unberechtigte weitergeben. Andererseits können ehrliche Mitarbeiter aus Ahnungs- oder Sorglosigkeit zu "Tätern" werden und so eine Lücke für das Eindringen der Produktpiraten öffnen.

Unternehmen können mit Mitarbeitern gleich zum Arbeitsbeginn Vereinbarungen zur Schweigepflicht abschließen, verschiedene Angriffsszenarien durchspielen, die Mitarbeiter entsprechend passender Abwehrmaßnahmen schulen und Sorgfalt fordern.

Schutz vor Sabotage

Eine wichtige Frage ist, welche Politik (Policy) ein Unternehmen hinsichtlich USB-Sticks einnimmt, um das absichtliche oder unabsichtliche Einschleusen von Schadcode zu verhindern. Beispielsweise können Unternehmen den Mitarbeitern verbieten, dass als Köder verteilte USB-Sticks mit Schadsoftware am Arbeitsplatzrechner aufgesteckt werden dürfen.

Heise Online berichtete mehrfach über Angriffsversuche, wobei die Angreifer USB-Sticks, präpariert mit einer Demo-Software, "zufällig" auf dem Firmenparkplatz verstreut hatten, was auch zum Ziel führte: die USB-Sticks wurden tatsächlich im Unternehmensnetzwerk aufgesteckt. Technisch lassen sich die Arbeitsplatzrechner auch so konfigurieren, dass nur bestimmte USB-Geräte benutzt werden können und damit das Risiko etwas reduzieren.