Neuer Stichtag 01. August 2014

SEPA-Umstellung: EU-Kommission will die Übergangfrist verlängern

Eigentlich soll zum 01. Februar die endgültige Umstellung auf das europäische Zahlverfahren SEPA erfolgen. Nun plant die EU-Kommission die Frist für die Umstellung um sechs Monate zu verlängern.

Die EU-Kommission hat entschieden, die Übergangsfrist für die Umstellung auf SEPA um sechs Monate bis zum 01. August 2014 zu verlängern. Mit dem Vorschlag dieser Verlängerung wolle man vermeiden, dass es im Zahlungsverkehr zu Unterbrechungen komme. Offensichtlich ist der Umstellungsprozess bei weitem noch nicht so weit vorangeschritten, dass die EU-Kommission einen reibungslosen Übergang gewährleistet sähe.

Auch wenn in den vergangenen Monaten deutliche Fortschritte bei der Umstellung gemacht worden seien, sieht man es wohl als unwahrscheinlich an, dass die 100 Prozent zum 01. Februar erreicht werden. Im November 2013 habe die Quote bei der SEPA-Überweisung (SCT - SEPA Credit Transfer) bei 64,1 Prozent und bei der SEPA-Basislastschrift (SDD SEPA Core Direct Debit) bei 26 Prozent gelegen.

Die Verlängerung der Übergangsfrist ändert nichts an der Einführung von SEPA zum 01. Februar 2014. Sie bedeutet lediglich, dass Banken und andere Zahlungsinstitute die Möglichkeit bekommen, Zahlungen abzuwickeln, die nicht dem SEPA-Standard entsprechen. Dies wird nach dem 01. August 2014 dann definitiv nicht mehr möglich sein. Das Europaparlament und die Mitgliedsstaaten müssen dem Vorschlag der EU-Kommission noch zustimmen, damit dieser in Kraft tritt.

Mit der Einführung von SEPA soll das grenzüberschreitende Bezahlen im entsprechenden Zahlungsraum vereinfacht und insbesondere vereinheitlicht werden. Der SEPA-Zahlungsraum umfasst die 28 EU-Staaten sowie die Schweiz, Island, Norwegen, Monaco und Liechtenstein. (mje)