FAQ zu Lastschriftverfahren

SEPA - die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Einführung des SEPA-Zahlungsverfahrens stellt IT- wie Fachabteilungen vor Herausforderungen. Wie immer bei neuen Standards stellen sich viele Fragen, die folgender Beitrag zu beantworten versucht.

Ab Februar 2014 müssen elektronische Zahlungen im SEPA-Format abgewickelt werden. Das Gesetz zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum sorgt dafür, dass in Firmen in unterschiedlichsten Abteilungen Handlungsbedarf besteht. Denn neben technischen Voraussetzungen müssen häufig auch Abläufe an das neue Zahlungsverfahren angepasst werden. Tipps zur Umstellung und Informationen zu den technischen Herausforderungen finden Sie hier. Mit zwei zusätzlichen Feldern für IBAN und BIC ist es nämlich keineswegs getan.

Überweisungen im bisherigen Format werden ab dem Februar 2014 dem Konto des Empfängers nicht mehr gutgeschrieben. Laut einer aktuellen Studie sind sich zwar immer mehr Unternehmen des Handlungsbedarfs bewusst. Gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen herrscht da aber wohl noch Nachholbedarf.

Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema SEPA. Beantwortet hat diese Frank Steinberg, Bereichsleiter Produktmanagement Small Business Entrepreneur bei Haufe-Lexware.

Was bedeutet SEPA? SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area", den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem standardisierte Überweisungen und Lastschriften angeboten werden. Dadurch können Unternehmen und Verbraucher bargeldlose Zahlungen auch über die Staatengrenzen hinweg tätigen. 32 Staaten nehmen an SEPA teil. Am 1. Februar 2014 wird das SEPA-Verfahren Pflicht. Ab diesem Zeitpunkt gelten die inländischen Überweisungen und Lastschriften nicht mehr.

Welche Länder nehmen an SEPA teil? Neben den 27 EU-Staaten nehmen auch die drei Länder des übrigen europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - Island, Norwegen und Liechtenstein - sowie die Schweiz und Monaco an SEPA teil.

Wie lange kann ich das aktuelle deutsche Zahlungsverkehrsverfahren nutzen? Die deutschen Zahlungsverkehrsverfahren lassen sich noch bis zum 31. Januar 2014 weiternutzen. Es ist aber bereits jetzt möglich, den Zahlungsverkehr nach den SEPA-Verfahren abzuwickeln. Deshalb der Tipp: Unternehmer sollten rechtzeitig mit der Umstellung beginnen, um eventuellen Zahlungsausfällen und Liquiditätsengpässen vorzubeugen.

Muss ich auf die SEPA-Verfahren umsteigen? Ja, denn ab dem 1. Februar 2014 dürfen Überweisungen und Lastschriften im In- und Ausland nur noch nach den SEPA-Verfahren abgewickelt werden. Die bestehenden nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren sind dann nicht mehr gültig.

Welche SEPA-Zahlungsarten gibt es? Es werden SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften angeboten. Die SEPA-Lastschrift gibt es in zwei Varianten: als SEPA-Basislastschrift und als SEPA-Firmenlastschrift (B2B).

Was bedeutet IBAN-only? Ab Februar 2014 ist für SEPA-Inlandszahlungen nur noch die IBAN (International Bank Account Number) des Zahlungsempfängers erforderlich. Der BIC (Business Identifier Code) wird zunächst noch für grenzüberschreitende Überweisungen benötigt.