Vorratsdatenspeicherung

Schwarzer Tag für Datenschützer: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet

Das Gesetz erwarte nun eine Verfassungsbeschwerde, die mit ca. 7.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern von beispielloser Größe sei. In diesem Ausmaß lag dem Bundesverfassungsgericht noch nichts vor. Die Datenschützer wollen die Beschwerde einreichen, sobald das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sagte hierzu: "Das Fernmeldegeheimnis wird von den Gerichten wieder hergestellt werden. Dagegen ist die Wählbarkeit von SPD, CDU und CSU für die Generation Internet endgültig verloren gegangen."

padeluun vom FoeBuD e.V. sagte: "Wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kippt, müssen sich dann alle Abgeordneten, die dafür gestimmt haben, in die Ecke stellen und schämen?" Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Seite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. (jdo)

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