Schlüssel zur digitalen Sicherheit

Digitale Signatur als sicheres Beweismittel

Um Daten vor Mitlesern zu schützen und die Herkunft sicherzustellen, gibt es Verschlüsselungsverfahren. Die digitale Signatur, so Weck, stelle dabei einen der leistungsstärksten Mechanismen dar. Wie die gesetzlichen Eckpunkte hierzu lauten, stellte im Anschluß Wendelin Bieser vom Bundesinnenministerium vor. Das Signaturgesetz, so der Mitautor des Referentenentwurfs zum Multimediagesetz, schaffe die Rahmenregelungen, bei deren Einhaltung ein elektronisches Dokument mindestens vergleichbare Beweissicherheit wie ein herkömmliches Schriftstück böte.

Grob gesehen, ersetzt bei der digitalen Signatur (sie folgt dem asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren mit privatem und öffentlichem Schlüssel) eine Chip-Karte das bisherige Schreibgerät. Auf der Karte befindet sich der geschützte private Schlüssel, die PIN zur Identifizierung und die manipulationsgeschützte Signiertechnik. Anhand des öffentlichen Schlüssels kann ein signiertes Segment jederzeit auf Echtheit und Unverfälschtheit überprüft werden.

Mit der Vergabe dieser Schlüssel-Duos wollen die staatlichen Behörden selbst wenig zu tun haben. Diese Aufgabe soll von privatwirtschaftlich organisierten Zertifizierungsstellen übernommen werden, die von einer maximal vier Mitarbeiter starken Aufsichtsbehörde kontrolliert wird. Diese künftig beim Regulierer angesiedelte Gruppe könne bei Bedarf, so Bieser, auf das Know-how der 300 Mitarbeiter des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zurückgreifen.