Recht: Die wichtigsten Regeln für E-Mail
Ähnlich dem Klick auf den Bestell-Button kann mit einer E-Mail ein Vertrag durch eine in einer E-Mail enthaltene Erklärung abgeschlossen, verändert oder aufgehoben werden. Denn Verträge sind grundsätzlich auch per E-Mail-Austausch oder Mausklick (mittels automatisch generierter elektronischer Erklärung) wirksam. Eine Ausnahme gilt bei formbedürftigen Verträgen (über Grundstücke, Wohnraummiete, Schuldanerkenntnis, Kündigung, Bürgschaft). Eine E-Mail wahrt hier regelmäßig nicht die Form.
Im Vertragsrecht kann die E-Mail also eine rechtlich relevante Erklärung sein, etwa ein Angebot oder eine Annahme, je nach Sachverhalt. Bei einer an eine individuelle Person gerichteten E-Mail kommt der Vertrag (oder die Vertragsänderung) durch den Austausch zweier sich deckender Erklärungen (Mail und Rück-Mail) zu Stande.
Der für alle Leser frei zugängliche tecCHANNEL-Artikel „E-Mail im Rechtsverkehr: Die fünf Gebote“ nennt die wichtigsten Regeln, die Sie unbedingt beachten müssen. (mec)
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