Recht: Die wichtigsten Regeln für E-Mail

E-Mails sind elektronische Erklärungen, über die auch Verträge abgeschlossen werden können. Daraus ergeben sich jedoch weit reichende Konsequenzen, die Sie beim Umgang mit der elektronischen Post beachten müssen. Wir fassen die fünf wichtigsten Regeln zusammen.

Ähnlich dem Klick auf den Bestell-Button kann mit einer E-Mail ein Vertrag durch eine in einer E-Mail enthaltene Erklärung abgeschlossen, verändert oder aufgehoben werden. Denn Verträge sind grundsätzlich auch per E-Mail-Austausch oder Mausklick (mittels automatisch generierter elektronischer Erklärung) wirksam. Eine Ausnahme gilt bei formbedürftigen Verträgen (über Grundstücke, Wohnraummiete, Schuldanerkenntnis, Kündigung, Bürgschaft). Eine E-Mail wahrt hier regelmäßig nicht die Form.

Im Vertragsrecht kann die E-Mail also eine rechtlich relevante Erklärung sein, etwa ein Angebot oder eine Annahme, je nach Sachverhalt. Bei einer an eine individuelle Person gerichteten E-Mail kommt der Vertrag (oder die Vertragsänderung) durch den Austausch zweier sich deckender Erklärungen (Mail und Rück-Mail) zu Stande.

Der für alle Leser frei zugängliche tecCHANNEL-Artikel „E-Mail im Rechtsverkehr: Die fünf Gebote“ nennt die wichtigsten Regeln, die Sie unbedingt beachten müssen. (mec)

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