Recht: Account-Sperre bei eBay - Ruin der Firma

An eBay geht für viele Händler heute kein Weg mehr vorbei. Doch die Allmachtsstellung kann für Powerseller höchst gefährlich sein. Denn eBay kann den Vertrag jederzeit kündigen und einen Händler so in den Ruin treiben.

Wer sein Geschäft ausschließlich über die Auktionsplattform eBay durchführt, sollte sich der damit verbundenen Risiken bewusst sein. Denn die geschäftliche Verbindung zu eBay muss nicht ewig dauern. § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay sieht vor, dass eBay den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen kann. Echte Alternativen zur milliardenschweren Handelsplattform bestehen in diesem Fall nicht wirklich.

Das Unternehmen, das Waren bei eBay anbietet, kann selbst dafür verantwortlich sein, dass es von eBay ausgeschlossen wird. eBay nutzt bei einem Fehlverhalten eines Anbieters unterschiedliche Sanktionsmöglichkeiten: Der geringste Eingriff ist das Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten, die bei eBay eingestellt worden sind.

Die nächste Stufe ist die Verwarnung des eBay-Mitglieds. Eine Verwarnung sollte, dies zeigt die Praxis, durchaus ernst genommen werden. Im Wiederholungsfall droht hier schnell eine endgültige Sperrung des Accounts. Wer meint, als ordentlicher Händler sei die Chance, mit eBay Ärger zu bekommen, äußerst gering, kann sich täuschen.