Preiserhöhung: E-Plus-Kunden dürfen kündigen

E-Plus-Kunden besitzen ein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum 31.03.2001. Darauf weist der Mobilfunkanbieter in einem unscheinbaren Zusatz auf seinen Handyrechnungen hin. Der Grund: E-Plus erhöht mit Wirkung zum 1. März seine SMS-Tarife.

Kurznachrichten in deutsche Fremdnetze kosten demnach ab März für Privatkunden 39 statt 29 Pfennig. In den Businesstarifen berechnet der Anbieter für eine SMS 30 statt 20 Pfennig. Da E-Plus mit dieser Preiserhöhung den Vertrag einseitig zum Nachteil des Kunden ändert, haben diese nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes das Recht, außerordentlich zu kündigen.

E-Plus-Kunden haben seit Erhalt der Dezember-Abrechnung, die üblicherweise Mitte Januar zugeht, einen Monat Zeit, um ihren Vertrag zum 31.03.2001 zu kündigen. Sie können dann ohne jegliche Zusatzkosten einen neuen Vertrag abschließen, da E-Plus bis zum 31.03. auf die einmalige Anschlussgebühr verzichtet. Wer also jetzt zum 31.03. kündigt und einen neuen Vertrag abschließt, kann sich wieder ein billiges, weil subventioniertes Handy besorgen.

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Erhalt der Telefonrechnung. Das Datum der Zustellung kennt nur der Kunde, da die Rechnung mit einfacher Post ohne Zugangsnachweis verschickt wird. Daher sollte man die Kündigung sicherheitshalber schriftlich per Einschreiben mit Rückschein übersenden, um den fristgerechten Zugang bei E-Plus nachzuweisen. (Rainer Wertenauer/jma)