Phonoverband: Verfügung gegen Kopier-Software

Die deutschen Phonoverbände haben gegen einen Anbieter von Software zum Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen eine einstweilige Verfügung erwirkt. Über 100 Anbieter von Tools seien außerdem ermittelt und abgemahnt worden.

Weitere Verfügungen würden folgen, wenn sich einzelne Anbieter weigern sollten, den Abmahnungen Folge zu leisten, drohte die deutsche Landesgruppe des IFPI (International Federation of the Phonographic Industry). "Wir nehmen illegale Angebote zum Kopierschutzknacken nicht hin und werden das neue Urheberrecht in der Praxis durchsetzen", sagte Gerd Gebhard, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände.

Seit Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes seien mehr als hundert Anbieter von Kopier-Software im Internet ausgemacht worden, hieß es. Dazu gehörten auch Computerzeitschriften und Elektronikhändler. Das neue Gesetz ist seit Mitte September gültig und sieht vor, dass sowohl das Umgehen von Kopierschutzsystemen als auch das Angebot entsprechender Software verboten ist. Laut Phonoverband scheint insbesondere das Tool ClonyXXL diesen Tatbestand zu erfüllen. Gegen welche Software eine einstweilige Verfügung erlassen wurde, teilte der Verband aber nicht mit. (uba)