Pech gehabt: Kein Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall

Angestellte haben nach einem Arbeitsunfall keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Ein Arbeitnehmer hat nach einem Arbeitsunfall grundsätzlich keinen Anspruch auf Schmerzensgeld von seinem Arbeitgeber oder einem Kollegen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem aktuellen Urteil (Az.: 6 Sa 839/04).

Damit wies das Gericht die Klage eines Lehrlings gegen seinen Arbeitgeber ab. Der Mann war auf einer Baustelle von einem Gerüst gestürzt, das nicht ordnungsgemäß gesichert war. Angeblich sei das dem zuständigen Bauleiter bekannt gewesen, dieser habe aber nichts dagegen unternommen.

Dem LAG reichte das nicht. Die Zahlung von Schmerzensgeld setze nach geltendem Arbeitsrecht voraus, dass der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden ist. (ComputerPartner/mec)